§ VitalKomfort24
Ansprüche & Leistungen §
Pflegegrad 1 bis 5 (PG 1-5)
Viele Menschen wissen nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen oder wie sie diese richtig nutzen können.
Eine frühzeitige Information und Beratung hilft dabei, vorhandene Ansprüche zu verstehen, passende Unterstützungsmöglichkeiten zu finden und den Alltag bestmöglich zu erleichtern.
Wir möchten Ihnen dabei helfen, den Überblick über Ihre Möglichkeiten zu behalten und passende Lösungen für Ihre persönliche Situation zu finden.
Hinweis:
Leistungen und Beträge der Pflegeversicherung können sich durch gesetzliche Änderungen verändern. Maßgeblich sind immer die aktuell gültigen Regelungen der Pflegekassen.
Pflegegrad 1 – Informationen, Voraussetzungen und Leistungen im Überblick
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im Alltag.
Er ist der niedrigste von insgesamt fünf Pflegegraden und richtet sich an Menschen, die bereits Unterstützung benötigen, ihren Alltag aber größtenteils selbstständig bewältigen können.
Für die Einstufung in Pflegegrad 1 müssen bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten festgestellt werden.
Die Bewertung erfolgt durch den Medizinischen Dienst oder einen anderen zuständigen Gutachter.
Entscheidend ist dabei nicht, wie viele Stunden Pflege benötigt werden. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann.
Das Gutachten bildet in der Regel die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad.
Wie wird Pflegegrad 1 festgestellt?
Bei der Begutachtung wird die persönliche Situation umfassend betrachtet.
Dabei werden verschiedene Bereiche geprüft, die zeigen, wie selbstständig eine Person ihren Alltag gestalten kann.
Dazu gehören unter anderem:
✓ Mobilität und Beweglichkeit
✓ geistige und kommunikative Fähigkeiten
✓ Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
✓ Selbstversorgung
✓ Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Ziel der Einstufung ist es, den individuellen Unterstützungsbedarf zu erkennen und die vorhandene Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Auch mit Pflegegrad 1 stehen bereits verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Sie sollen dabei helfen, den Alltag zu erleichtern, Angehörige zu entlasten und notwendige Unterstützung frühzeitig zu ermöglichen.
Bei Pflegegrad 1 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Pflegegeld oder reguläre ambulante Pflegesachleistungen.
Es gibt jedoch zahlreiche andere Unterstützungsangebote.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Bis zu 131 Euro monatlich
Eine wichtige Leistung ist der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro.
Der Betrag ist zweckgebunden und kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
✓ Angebote zur Unterstützung im Alltag
✓ Betreuung und Unterstützung
✓ bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste
✓ Tages- oder Nachtpflege
✓ Kurzzeitpflege im Rahmen der geltenden Voraussetzungen
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auch für bestimmte körperbezogene Unterstützungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden.
Der Betrag wird nicht einfach automatisch ausgezahlt, sondern ist für entsprechende anerkannte Leistungen vorgesehen.
Pflegehilfsmittel und technische Unterstützung
Menschen mit Pflegegrad 1 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Pflegehilfsmittel erhalten.
Bis zu 42 Euro monatlich
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden.
Dazu können beispielsweise bestimmte Verbrauchsprodukte gehören, die im Pflegealltag benötigt werden.
Auch technische Pflegehilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Für einen Hausnotruf kann ebenfalls ein Zuschuss möglich sein.
Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 1
Mehr Sicherheit im eigenen Zuhause
Mit Pflegegrad 1 kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich sein.
Wenn bestimmte Bereiche des eigenen Zuhauses zu Hindernissen werden, können Anpassungen die Sicherheit und Selbstständigkeit verbessern.
Mögliche Maßnahmen können beispielsweise sein:
✓ Einbau eines Treppenlifts
✓ barrierefreier Badumbau
✓ Anpassung von Dusche oder Badewanne
✓ Einbau von Haltegriffen
✓ weitere Verbesserungen des Wohnumfelds
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Die Pflegeversicherung kann solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme unterstützen.
Wichtig
Der Antrag sollte grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 1
Jede Pflegesituation ist unterschiedlich.
Deshalb gibt es weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Pflegeberatung
Mit Pflegegrad 1 besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Pflegeberatung.
Die Beratung kann dabei helfen, passende Leistungen zu finden und die persönliche Situation besser zu organisieren.
Pflegekurse für Angehörige
Angehörige und andere interessierte Personen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen an Pflegekursen teilnehmen.
Dabei können beispielsweise Kenntnisse vermittelt werden über:
✓ Unterstützung bei der Körperpflege
✓ richtiges Ankleiden
✓ sichere Bewegungsabläufe
✓ Umgang mit pflegebedürftigen Menschen
Pflegeunterstützung
Bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen zur Unterstützung berufstätiger Angehöriger möglich sein.
Wohngruppen-Zuschuss
Menschen in einer ambulant betreuten Wohngruppe können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag erhalten.
224 Euro monatlich
Dieser beträgt derzeit 224 Euro monatlich.
Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Pflegeanwendungen können Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag unterstützen.
Bis zu 40 Euro monatlich
Für DiPA können derzeit bis zu 40 Euro monatlich vorgesehen sein.
Zusätzlich können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 30 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen bei der Nutzung vorgesehen sein.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf die regulären vollstationären Pflegeleistungen der Pflegegrade 2 bis 5.
Entscheidet sich eine Person dennoch für vollstationäre Pflege, kann die Pflegeversicherung einen Zuschuss von derzeit 131 Euro monatlich leisten.
Weitere Kosten, beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung und den jeweiligen Eigenanteil, können zusätzlich entstehen.
Welche Versorgung die richtige ist, hängt immer von der persönlichen Situation und dem individuellen Unterstützungsbedarf ab.
Pflegegrade 2 bis 5 – Leistungen und Unterschiede im Überblick
Während Pflegegrad 1 vor allem Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit unterstützt, erhalten Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 umfangreichere Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit zunehmendem Pflegegrad steigt grundsätzlich der Unterstützungsbedarf und damit auch die Höhe vieler Leistungen.
Die Einstufung erfolgt weiterhin anhand der persönlichen Beeinträchtigungen und der vorhandenen Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Leistungen bei Pflegegrad 2:
✓ Pflegegeld: 347 Euro monatlich
✓ Pflegesachleistungen: bis zu 796 Euro monatlich
✓ Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro jährlich
✓ Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
✓ Tages- oder Nachtpflege: bis zu 721 Euro monatlich
✓ Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
✓ Technische Pflegehilfsmittel: Anspruch unter Voraussetzungen möglich
✓ Hausnotruf: Zuschuss unter Voraussetzungen möglich
✓ Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
✓ Pflegeberatung und Beratungseinsatz: Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Pflegekurse für Angehörige: Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Pflegeunterstützung: unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Wohngruppen-Zuschuss: 224 Euro monatlich
✓ Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 40 Euro monatlich plus mögliche ergänzende Unterstützungsleistungen
✓ Vollstationäre Pflege: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeita
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Leistungen bei Pflegegrad 3:
✓ Pflegegeld: 599 Euro monatlich
✓ Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 Euro monatlich
✓ Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro jährlich
✓ Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
✓ Tages- oder Nachtpflege: bis zu 1.357 Euro monatlich
✓ Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
✓ Technische Pflegehilfsmittel: Anspruch unter Voraussetzungen möglich
✓ Hausnotruf: Zuschuss unter Voraussetzungen möglich
✓ Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
✓ Pflegeberatung und Beratungseinsatz: Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Pflegekurse für Angehörige: Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Pflegeunterstützung: unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Wohngruppen-Zuschuss: 224 Euro monatlich
✓ Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 40 Euro monatlich plus mögliche ergänzende Unterstützungsleistungen
✓ Vollstationäre Pflege: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Leistungen bei Pflegegrad 4:
✓ Pflegegeld: 800 Euro monatlich
✓ Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 Euro monatlich
✓ Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro jährlich
✓ Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
✓ Tages- oder Nachtpflege: bis zu 1.685 Euro monatlich
✓ Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
✓ Technische Pflegehilfsmittel: Anspruch unter Voraussetzungen möglich
✓ Hausnotruf: Zuschuss unter Voraussetzungen möglich
✓ Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
✓ Pflegeberatung und Beratungseinsatz: Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Pflegekurse für Angehörige: Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Pflegeunterstützung: unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Wohngruppen-Zuschuss: 224 Euro monatlich
✓ Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 40 Euro monatlich plus mögliche ergänzende Unterstützungsleistungen
✓ Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegegrad 5 beschreibt die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit.
Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen besonders umfangreiche Unterstützung und häufig eine intensive Betreuung.
Leistungen bei Pflegegrad 5:
✓ Pflegegeld: 990 Euro monatlich
✓ Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 Euro monatlich
✓ Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro jährlich
✓ Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
✓ Tages- oder Nachtpflege: bis zu 2.085 Euro monatlich
✓ Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
✓ Technische Pflegehilfsmittel: Anspruch unter Voraussetzungen möglich
✓ Hausnotruf: Zuschuss unter Voraussetzungen möglich
✓ Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
✓ Pflegeberatung und Beratungseinsatz: Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Pflegekurse für Angehörige: Anspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Pflegeunterstützung: unter den gesetzlichen Voraussetzungen
✓ Wohngruppen-Zuschuss: 224 Euro monatlich
✓ Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 40 Euro monatlich plus mögliche ergänzende Unterstützungsleistungen
✓ Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro monatlich
Wichtig zu wissen
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftige und Angehörige unterstützen und dabei helfen, die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen.
Welche Leistungen im individuellen Fall sinnvoll sind, hängt immer von der persönlichen Situation und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Eine persönliche Beratung kann dabei helfen, vorhandene Ansprüche besser zu verstehen und passende Unterstützungsangebote zu finden.
Hinweis: Die Höhe und die Voraussetzungen von Leistungen können sich durch gesetzliche Änderungen verändern.
Entscheidend sind immer die aktuell gültigen Regelungen der Pflegeversicherung und die individuelle Entscheidung der zuständigen Pflegekasse.
Hinweis zu Ihren Ansprüchen
Bei Fragen rund um die Einstufung in einen Pflegegrad sowie zu den konkreten Leistungen empfehlen wir, Rücksprache mit der zuständigen Pflegekasse oder einer qualifizierten Pflegeberatung zu halten.
VitalKomfort24 informiert und unterstützt Sie gerne dabei, den Überblick über Ihre Möglichkeiten zu behalten.
Herzliche Grüße
Ihr Team von VitalKomfort24
